Während der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Anlassdelikte schwere psychische Auffälligkeiten aufgewiesen habe, habe er sein Funktionsniveau bis zum Jahr 2020 deutlich verbessert und eine Nachreifung durchlaufen. Trotz des mittlerweile seit sechs Jahren laufenden Konflikts hinsichtlich der geforderten Lockerungen sei er im therapeutischen Kontakt geblieben und auch im Rahmen der aktuellen Begutachtung auslenkbar und zumindest in gewissem Rahmen kompromissbereit.