11 se für eine Hypersexualität bestünden aktuell nicht mehr. Es seien abermals emotional instabile und narzisstische Anteile aufgefallen, die auch in den aktuellen The- rapie- und Vollzugsberichten bestätigt worden seien. Insgesamt wirke der Beschwerdeführer im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2018 wieder querulatorischer und hinsichtlich seines subjektiven Unrechtserlebens fixierter (amtliche Akten BVD, pag. 2632 f.). Hinsichtlich die Legalprognose wies Dr. med. C.________ daraufhin, dass seit dem Jahr 2018 keine neuen legalprognostisch günstigen Veränderungen mehr attestiert werden können.