Weil sich der Beschwerdeführer in den Jahren 2018 bis 2020 derart auf die Durchsetzung seiner eigenen Perspektive fixiert habe, sei es seither nicht mehr möglich gewesen, an deliktsrelevanten Inhalten zu arbeiten. Insgesamt müsse die aktuelle Situation wieder kritischer gesehen werden als im Jahr 2018, auch weil der Beschwerdeführer sein Helfernetz zunehmend als feindlich einstufe (amtliche Akten BVD, pag. 2632). In Bezug auf die Sexualität hielt Dr. med.