3 und Art. 5 EMRK, was erstens festzustellen und zweitens zu korrigieren sei. Um der konventionsrechtlich garantierten Freiheitsorientierung nachzuleben und Art. 64a StGB nicht zum toten Buchstaben werden zu lassen, sei er bedingt zu entlassen (S. 17 ff. der Beschwerde, pag. 17 ff.). 15. Wesentliche Entscheidgrundlagen