10 Mit Blick auf die geforderten Vollzugslockerungen, Urlaube und Ausgänge bis hin zur bedingten Entlassung sodann merkt der Beschwerdeführer an, ihm würden die im Hinblick auf eine bedingte Entlassung notwendigen Vollzugsöffnungen (wie Urlaube und Ausgänge) nicht mehr gewährt. Obwohl er sich während Jahren in allen vorangehenden Öffnungsschritten bestens bewährt habe, seien ihm seither keine weiteren Bewährungsfelder eröffnet worden.