_ vom 9. März 2022 geltend, er habe sich mit eigenen Anteilen, die zum Delikt geführt haben, auseinandergesetzt, er sei auf Signale, die auf eine erneute Tatbegehung hinweisen würden, sensibilisiert und er habe sich die notwendigen Handlungskompetenzen und Handlungsalternativen angeeignet, um eine erneute Deliktsbegehung zu vermeiden. Dasselbe habe auch sein behandelter Therapeut festgestellt, laut welchem er eine gute Krankheitseinsicht und Opferempathie aufweise und keine Bagatellisierungstendenzen oder kognitive Verzerrungen zeige. Obwohl er seine deliktorientierte Psychotherapie im Jahr 2015 erfolgreich abgeschlossen habe, werde der Freiheitsorientierung nicht nachgelebt. Das verlet-