Aufgrund fehlender weiterer individueller Ziele im Vollzugsplan würden ihm keinerlei Perspektiven aufgezeigt, wie er mit eigenen Anstrengungen und Bemühungen auf Vollzugslockerungen und eine damit einhergehende Resozialisierung hinwirken könne. Im Ergebnis sei festzuhalten, dass zwar ein Vollzugsplan erstellt worden sei, dieser aber dem Resozialisierungsgedanken nicht angemessen Rechnung trage, zumal aus den Akten auch hervorgehe, wie viele unbescholtene Urlaube er bereits absolviert habe. Dass er nunmehr in der JVA D.________ nochmals von vorne beginnen solle, zeige, dass die Freiheitsorientierung nicht umgesetzt werde.