14.2 Zur Begründung seiner Anträge führt der Beschwerdeführer zusammengefasst aus, gemäss geltendem Recht und ständiger Rechtsprechung sei auch im Verwahrungsvollzug aktiv und mit allen Mitteln darauf hinzuwirken, die Dauer der Freiheitsentziehung auf das unbedingt erforderliche Mass zu reduzieren. Ziel des Vollzugs müsse die Eröffnung einer realen Perspektive im Hinblick auf eine mögliche