14.1 Am 26. Mai 2023 beantragte der Beschwerdeführer erneut die bedingte Entlassung aus der Verwahrung. Nachdem ihm diese von den BVD und der SID verwehrt wurde, stellte er mit Beschwerde vom 15. Dezember 2023 beim Obergericht den Antrag auf bedingte Entlassung aus der Verwahrung und konventionskonforme Ausrichtung des weiteren Verwahrungsvollzugs auf Freiheitsorientierung (vgl. E. 4. hiervor).