8 sen, vor den Kindern masturbiert resp. die Kinder in solche Handlungen einbezogen und diese auch oral masturbiert, über die Kinder ejakuliert und uriniert sowie seinen Penis in den Mund der Kinder eingeführt. Zudem hat er versucht, den Finger in Vagina und Anus der Kinder einzuführen. Weiter hat er die Übergriffe gefilmt resp. filmen lassen und mit den Aufnahmen Handel betrieben (amtliche Akten der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern [ASMV; heute BVD], pag.