6 des angefochtenen Entscheids, pag. 28 ff. und pag. 40). Die vierte Forderung, Kontakte zur Aussenwelt seien durch Ausgänge und Urlaube zu ermöglichen und es seien Vollzugslockerungen zu gewähren, wurde von den Vorinstanzen als Gesuch um Gewährung von Vollzugslockerungen (Ausgänge und Urlaube, Verlegung in eine offene Vollzugseinrichtung) entgegengenommen (vgl. E. 1.5 des angefochtenen Entscheids, pag.