4 instanz verlangen. Solche liegen etwa vor, wenn die Vorinstanz fälschlicherweise einen Nichteintretensentscheid gefällt und daher keine materielle Beurteilung der Beschwerde vorgenommen hat oder wenn die Sache nicht spruchreif ist, weil dem Obergericht noch nicht alle erforderlichen Entscheidgrundlagen vorliegen. Gründe für einen kassatorischen Entscheid werden vom Beschwerdeführer nicht vorgebracht und sind für die Kammer auch nicht ersichtlich.