84 Abs. 1 VRPG). Reformatorische und kassatorische Urteilskompetenz stehen im Verwaltungsjustizverfahren grundsätzlich gleichwertig nebeneinander (HERZOG RUTH, in: Herzog/Daum [Hrsg.], Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton Bern, 2. Auflage 2020, N. 6 zu Art. 84 VRPG). Aus prozessökonomischen Gründen fällt das Obergericht in der Regel einen reformatorischen Entscheid, sofern nicht besondere Gründe eine Rückweisung an die Vor-