Rechtsbegehren und Begründung bedürfen jedoch einer näheren Überprüfung. 12.1 Zu den Rechtsbegehren 1. und 2. Der Beschwerdeführer stellt den kassatorischen Hauptantrag, es sei der Entscheid der SID vom 24. November 2023 aufzuheben (Rechtsbegehren 1.) und die Sache zur unverzüglichen materiellen Beurteilung an die BVD zurückzuweisen (Rechtsbegehren 2.). Hebt das Obergericht einen angefochtenen Entscheid auf, urteilt es in der Sache oder weist es die Akten zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurück (Art. 84 Abs. 1 VRPG).