5. Ohnehin sei festzustellen, dass der bisherige Verwahrungsvollzug von A.________ Art. 3 und Art. 5 EMRK zur EMRK verletzt hat. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer für das Verfahren vor Obergericht sowie vor den Vorinstanzen zulasten der Staatskasse. Eventualiter sei Herr A.________ für das vorliegende Verfahren Rechtsanwalt B.________ als unentgeltlicher Rechtsbeistand beizugeben.