̶ Auch innerhalb der Institution seien die Kontaktmöglichkeiten auszubauen, etwa durch Videokonferenzen oder grosszügigere Regelungen bezüglich Telefonate, Briefverkehr und Besuchen. Insbesondere seien monatlich mindestens zehn Stunden Besuchszeit vorzusehen, wobei mehrstündigen unbeaufsichtigten Besuchen von Angehörigen explizit Rechnung zu tragen sei. Sodann sei das Verschicken und Empfangen von Paketen ohne quantitative Vorgabe zu gestatten. ̶ Kontakte zur Aussenwelt sollen durch Ausgänge und Urlaube ermöglicht und Vollzugslockerungen gewährt werden.