2 Eventualiter, falls reformatorisch entschieden würde: 3. Herr A.________ sei bedingt aus der Verwahrung zu entlassen (Art. 64a Abs. 1 StGB). 4. Der Verwahrungsvollzug von Herrn A.________ sei per sofort und für die weitere Dauer des Verwahrungsvollzugs konventionskonform auf Freiheitsorientierung auszurichten. Insbesondere seien innert einem Monat folgende Verbesserungen umzusetzen: