4. Am 15. Dezember 2023 erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B.________, beim Obergericht des Kantons Bern (nachfolgend Obergericht) Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 24. November 2023. Er stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.): 1. Es sei der beiliegende Beschwerdeentscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 24. November 2023 insoweit aufzuheben, wie die Beschwerde abgewiesen wurde (Dispositivziffer 1.: Bedingte Entlassung; Vollzugslockerungen). 2. Die Sache sei zur unverzüglichen materiellen Behandlung an das Amt für Justizvollzug zurückzuweisen.