2. Gegen die Verfügung der BVD vom 19. September 2023 erhob der Beschwerdeführer am 4. Oktober 2023 Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend SID). Im Hauptantrag verlangte er die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Rückweisung der Sache zur unverzüglichen materiellen Behandlung an die Vorinstanz.