Den Antrag auf konventionskonforme Anpassung der Haftbedingungen und Ausgestaltung des Verwahrungsvollzugs leiteten die BVD gleichentags und zuständigkeitshalber zur direkten Behandlung und Beantwortung an die Justizvollzugsanstalt (JVA) D.________ weiter, in welcher der Beschwerdeführer untergebracht war und ist (amtliche Akten BVD, pag. 3095 ff. und 3107 f.).