1. Mit Verfügung vom 19. September 2023 wiesen die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend BVD) das Gesuch von A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) vom 26. Mai 2023 um bedingte Entlassung aus der Verwahrung sowie um konventionskonforme Ausrichtung des Verwahrungsvollzugs auf Freiheitsorientierung (resp. um Gewährung von Vollzugslockerungen) ab. Den Antrag auf konventionskonforme Anpassung der Haftbedingungen und Ausgestaltung des Verwahrungsvollzugs leiteten die BVD gleichentags und zuständigkeitshalber zur direkten Behandlung und Beantwortung an die Justizvollzugsanstalt (JVA) D._____