3. A.________ wird eine Entschädigung von CHF 2’193.90 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor erster Instanz und von CHF 1’600.00 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor oberer Instanz ausgerichtet. III. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)