1. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch pflichtwidriges Verhalten bei Unfall, angeblich begangen am 25. November 2021 in D.________(Ortschaft). 2. Die hälftigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 770.00 und die oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2’000.00, trägt der Kanton Bern.