Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 29. Juni 2023 (mit Urteilsberichtigung vom 26. Juli 2023) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch einfache Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 25. November 2021 in D.________(Ortschaft), unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 2’665.10 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte sowie unter Auferlegung der hälftigen Verfahrenskosten von CHF 770.00 an den Kanton Bern. II.