noch der Beschuldigte wollten. Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl denn auch kein entsprechender Sachverhalt zur Last gelegt. Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch pflichtwidriges Verhalten bei Unfall, angeblich begangen am 25. November 2021 in D.________(Ortschaft), freizusprechen. IV. Kosten und Entschädigung