und dem Beschuldigten. Die Zeugin C.________ hat darauf bestanden, dass das Unfallprotokoll ausgefüllt werde, da es zu einem Schaden gekommen sei. Der Beschuldigte hat sich dem verweigert und behauptet, es handle sich lediglich um Dreck. Dies, obwohl er nicht zweifelsfrei ausschliessen konnte, dass es zu einer Beschädigung gekommen ist. Die Zeugin C.________ machte den Beschuldigten sogar auf die gemäss ihr am Auto entstandenen Schäden aufmerksam.