III. Rechtliche Würdigung 10. Theoretische Grundlagen Gemäss Art. 92 Abs. 1 SVG wird mit Busse bestraft, wer bei einem Unfall die Pflichten verletzt, die ihm das Strassenverkehrsgesetz auferlegt. Art. 92 Abs. 1 SVG setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass sich ein Strassenverkehrsunfall i.S.v. Art. 51 SVG ereignet und der Täter eine ihm an dieser Stelle auferlegte Verhaltenspflicht verletzt hat (UNSELD, in: Basler Kommentar, SVG, 1. Aufl. 2014 [nachfolgend: BSK SVG-BEARBEITERIN], N 18 zu Art. 92 SVG).