8. Vorbringen des Beschuldigten Der Beschuldigte bezieht sich in seiner Berufungsbegründung auf das soeben zitierte Fazit der Vorinstanz gemäss Ziff. II.2.6. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung (pag. 126) und hält fest, an diese Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz sei