3 cher bergwärts fuhr, fuhr ganz an den rechten Fahrbahnrand und hielt bis zum Stillstand an. Da der Beschuldigte zu wenig nach rechts auswich, kollidierte dieser während dem Kreuzungsmanöver mit dem anderen PW. b) Die beiden Fahrzeuglenker stiegen aus ihren Fahrzeugen. Der Beschuldigte gab an, wonach es keinen Schaden gegeben habe und verliess daraufhin die Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern und der Geschädigten seine Personalien zu hinterlassen.