6. Anklagesachverhalt / Vorwurf gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl vom 13. Januar 2022, welcher vorliegend als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO), wird dem Beschuldigten – soweit oberinstanzlich noch relevant – vorgeworfen, sich am 25. November 2021 um ca. 18:00 Uhr in D.________(Ortschaft), E.________weg, des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall schuldig gemacht zu haben. Der entsprechende Sachverhalt (b) und der Teilsachverhalt betreffend den Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung, von welchem der Beschuldigte rechtskräftig freigesprochen wurde (a), sind im Strafbefehl wie folgt umschrieben (pag. 15): a)