3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Oberinstanzlich wurde von Amtes wegen ein Strafregisterauszug über den Beschuldigten, datierend vom 17. Juli 2024, eingeholt (pag. 159). 4. Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte stellte in der Berufungsbegründung folgende Anträge (pag. 150): 1. Der Beschuldigte/Berufungsführer sei vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch pflichtwidriges Verhalten bei Unfall, angeblich begangen am 25. November 2021 in D.________ (Ortschaft), freizusprechen.