2. Berufung und schriftliches Verfahren Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 10. Juli 2023 fristgerecht Berufung an (pag. 111). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung mit Urteilsberichtigung betreffend die Höhe der dem Beschuldigten für die Ausübung seiner Verfahrensrechte auszurichtenden Entschädigung datiert vom 26. Juli 2023 (pag. 117 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 12. Dezember 2023 zugestellt (pag 133 f.). Mit Berufungserklärung vom 3. Januar 2024 focht der Beschuldigte das erstinstanzliche Urteil teilweise an (pag. 137 ff.).