durch einfache Verkehrsregelverletzung frei, unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und unter Auferlegung der hälftigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern. Gleichzeitig sprach sie den Beschuldigten schuldig der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch pflichtwidriges Verhalten nach Unfall und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 2 Tage) sowie zur Bezahlung der hälftigen Verfahrenskosten (pag. 103 ff.).