1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 29. Juni 2023 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) durch einfache Verkehrsregelverletzung frei, unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und unter Auferlegung der hälftigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern.