Die Busse wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen ist eine Übertretungsbusse, die beiden Bussen wegen Widerhandlungen gegen die Covid-19- Verordnung sind im Einklang mit der Vorinstanz Ordnungsbussen. Ordnungsbussen können auch im ordentlichen Strafverfahren – und nicht nur im vereinfachten Ordnungsbussenverfahren – ausgesprochen werden (Art. 14 Ordnungsbussengesetz [OBG; SR 314.1]).