Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung setzte die Vorinstanz auf drei Tage fest (pag. 110 f., S. 15 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Für die Übertretungen sind Bussen auszusprechen. Bezüglich Höhe der einzelnen Strafen schliesst sich die Kammer der vorinstanzlichen Einschätzung grundsätzlich an. Die Busse wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen ist eine Übertretungsbusse, die beiden Bussen wegen Widerhandlungen gegen die Covid-19- Verordnung sind im Einklang mit der Vorinstanz Ordnungsbussen.