Dass sie dies erkannt hatte, nicht jedoch, dass es sich dabei um Polizisten handelte, ist äusserst unwahrscheinlich. Hinzu kommt, dass auch zahlreiche Fahrzeuge der Polizei im Einsatz waren, was ebenfalls ein deutlicher Hinweis dafür war, dass eine Kundgebung stattfand bzw. kurz bevorstand. Ebenso unglaubhaft erscheint, dass die Beschuldigte den Inhalt der Wegweisungen (zweimal) nicht verstanden haben will. Sie gab selber zu Protokoll, man habe ihr gesagt, sie dürfe für eine gewisse Zeit nicht mehr nach D.________ zurückkehren, wobei sie sich nicht mehr daran erinnern können wollte, welche Zeit man ihr genannt hatte.