_ dauere kaum länger als 20 Minuten. Es sei zudem davon auszugehen, dass, wenn die Beschuldigte tatsächlich fälschlicherweise als Unbeteiligte im Kessel 1 auf dem B.________(Platz) eingekesselt worden wäre, sie auf direktem Weg das Gebiet der Gemeinde D.________ verlassen bzw. sich schnellstmöglich an den Hauptbahnhof und auf einen Zug Richtung F.________ begeben hätte. Eine vernünftig denkende Person in dieser Situation hätte kaum noch einen (mehrstündigen) Abstecher auf