Anschliessend sei sie durch den Polizisten K.________ aus dem Kessel heraus angehalten worden, wobei sie spontan angegeben habe, aktiv an der Demo teilgenommen zu haben und bereits aus dem Kessel 1 weggewiesen worden zu sein. Die Beschuldigte habe unbestrittenermassen auch anlässlich der Anhaltung im Kessel 4 keine Gesichtsmaske getragen. Nach der Personenkontrolle sei sie entlassen und erneut auf die zuvor ausgesprochene Wegweisung aus dem Gebiet der Gemeinde D.________ (bis Sonntag, 21. März 2021, 24:00 Uhr) aufmerksam gemacht worden. Dazu habe die Beschuldigte geltend gemacht, sie und ihre Freundin seien nach der Entlassung aus dem ersten Kessel zum Bahnhof D._____