Dass die Beschuldigte diese Fahrzeuge selber wahrgenommen habe, sei gestützt auf ihre Aussagen an der Hauptverhandlung erstellt. Hingegen könne explizit nicht auf ihre Angaben abgestellt werden, als sie aktenwidrig geltend gemacht habe, es sei nicht erkennbar gewesen, dass die Kastenwagen der Kantonspolizei Bern gehören würden bzw. dass auch die Polizisten selber als solche gekennzeichnet gewesen seien. Aus der polizeilichen Fotodokumentation gehe eindeutig hervor, dass sowohl die Polizisten in Ordnungsdienstmontur als auch die Polizeifahrzeuge als solche gekennzeichnet gewesen seien.