Andererseits sei ein grosses Polizeiaufgebot vor Ort und insbesondere auch Sperrgitterfahrzeuge, die typischerweise durch die Ordnungspolizei zum Absperren von Strassen und Flächen bei Demonstrationen und Veranstaltungen eingesetzt würden, im Einsatz gewesen. Dass die Beschuldigte diese Fahrzeuge selber wahrgenommen habe, sei gestützt auf ihre Aussagen an der Hauptverhandlung erstellt.