1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 1. September 2023 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht, nachfolgend Vorinstanz) die Beschuldigte und Berufungsführerin A.________ (nachfolgend Beschuldigte) der Widerhandlungen gegen die Covid-19- Verordnung besondere Lage, begangen durch Nichttragen einer Gesichtsmaske an einer politischen oder zivilgesellschaftlichen Kundgebung am 20. März 2021 um 12:15 Uhr auf dem B.________(Platz) und um 17:06 Uhr auf dem C.________(Platz) in D.________, sowie des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, ebenfalls begangen am 20. März 2021 auf dem C.________(Platz) in D.________, schuldig.