25. Mitteilungen Das Urteil ist von Amtes wegen der Koordinationsstelle Strafregister und dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Abteilung Administrative Verkehrssicherheit mitzuteilen. 44 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Beschimpfung, begangen am 26. Oktober 2021 an der .________ in .________, z.N. von C.________; 2. der Tätlichkeiten, begangen am 26. Oktober 2021 an der .________ in .________, z.N. von C.________;