Der Beschuldigte ist auch im Übertretungsbereich nicht vorbestraft. In Bezug auf die einfache Verkehrsregelverletzung ist zudem darauf hinzuweisen, dass gegenüber dem Beschuldigten bis anhin auch keine Administrativmassnahmen verhängt werden mussten (pag. 264). Die Täterkomponenten wirken sich somit auch für die Übertretungen neutral aus und führen weder zu einer Erhöhung noch Minderung der Busse.