_ rechtzeitig wahrzunehmen und die Kollision dadurch zu verhindern. Die Kammer erachtet dem Verschulden des Beschuldigten daher eine Busse von CHF 500.00 als angemessen. Diese ist im Umfang von rund 2/3, ausmachend CHF 300.00, an die Einsatzstrafe zu asperieren. 18.3 Fazit Busse Insgesamt resultiert somit eine Übertretungsbusse von CHF 1’400.00. 18.4 Täterkomponenten Es kann vollumfänglich auf die Ausführungen betreffend Täterkomponenten zur Geldstrafe verwiesen werden (vgl. Ziff. 14.2 hiervor). Der Beschuldigte ist auch im Übertretungsbereich nicht vorbestraft.