Die Tat wäre ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Die Kammer erachtet dem Verschulden des Beschuldigten entsprechend eine Busse von CHF 500.00 als angemessen. Dies erscheint auch mit Blick auf einen vergleichbaren Fall des Obergerichts des Kantons Bern als angemessen (vgl. Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 21 497 vom 21. September 2022 E. 21). Die Busse von CHF 500.00 wird im Umfang von rund 2/3, ausmachend CHF 300.00, zur Einsatzstrafe asperiert. Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass ein tieferer Asperationssatz vorliegend nicht gerechtfertigt erscheint.