Aufrichtige Reue oder echte Einsicht konnten jedoch bis zuletzt nicht festgestellt werden. Gründe für eine erhöhte Strafempfindlichkeit sind ebenfalls keine ersichtlich. Die Täterkomponenten wirken sich somit insgesamt neutral aus. 14.3 Fazit Nach Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponenten resultiert somit eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen.