Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Stand 1. Januar 2023; nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen eine Referenzstrafe von 10 Strafeinheiten vor, wenn der Täter den Geschädigten in Anwesenheit einer kleinen Gruppe von Personen als «Arschloch», «Wixer» oder «Dumme Siech» bezeichnet. Erfolgt die Handlung allein gegenüber dem Geschädigten selbst, werden 5 Strafeinheiten vorgeschlagen (S. 48 der VBRS-Richtlinien). Der Beschuldigte beschimpfte den Privatkläger in der als Handlungseinheit qualifizierten Auseinandersetzung mehrfach mit den Worten «fick deine Mutter».