31 SVG). So auch GIGER, der ausführt, dass beim Hintereinanderfahren immer auch noch mit verkehrsbedingtem Bremsen voranfahrender Fahrzeug zu rechnen sei (GIGER, a.a.O., N 9). 11.2 Subsumtion Die Vorinstanz bejahte die mangelnde Aufmerksamkeit und begründete dies wie folgt (pag. 191 f.): Der Beschuldigte kollidierte seitlich mit dem Fahrzeug des Geschädigten, als dieser verlangsamte und rechts abbiegen wollte. Der Beschuldigte hat dabei nicht bemerkt, dass das vordere Fahrzeug abbremst, rechts blinkt und rechts abbiegen wollte. Der Beschuldigte hat im besagten Moment die Aufmerksamkeit zu wenig der Strasse resp.