In Ergänzung ist festzuhalten, dass die wohl wichtigste Voraussetzung zur Beherrschung des Fahrzeugs die Aufmerksamkeit ist, welche der Führer der Strasse und dem Verkehr zu widmen hat. Dazu gehört die Berücksichtigung der eigenen Geschwindigkeit, derjenigen der anderen Verkehrsteilnehmer sowie auch der Windverhältnisse (GIGER, Kommentar Strassenverkehrsgesetz, 9. Aufl. 2022, N 8 zu Art. 31 mit Verweis auf Art. 3 Abs. 1 VRV). Der Lenker hat seine Aufmerksamkeit in erster Linie dorthin zu richten, wo er hinfährt (BGer 6B_184/2011 vom 24. Mai 2011 E. 1.4.1), wo vortrittsberechtigte Fahrzeuge kommen könnten